Berücksichtigung des Klimawandels
Erkennbare Berücksichtigung des Klimawandels
und möglichst klimaneutrale Bebauung
durch:
- eine möglichst geringe Versiegelung der Flächen
Anmerkung: Für das Sondergebiet für Supermarkt, Schule und Kindergarten ist laut aktuellem Bebauungsplan eine Versiegelung von 90% vorgesehen.
- eine offene Bauweise, die eine Durchlüftung zulässt.
Anmerkung: Im Bebauungsplan sind Gebäuderiegel quer zur Windrichtung vorgesehen – im Widerspruch zu dem Sachverständigen-Windgutachten des Deutschen Wetterdienstes.
- Wasser- und Hitzemanagement, d.h. Vorkehrungen für Starkregen, offene Bauweise, um Hitzestau in Innenhöfen zu vermeiden
- umweltschonende Baumaterialien
- Photovoltaik z.B. für E-Mobilität
- oberirdische Quartiersgaragen statt ausgedehnter Tiefgaragen